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Studenten Forum Braunschweig

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Thema ohne neue Antworten

Fragen zu DPO

Autor Nachricht
Verfasst am: 17. 02. 2009 [18:12]
TilDril
Karsten
Themenersteller
Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 8
Hallo,

ich habe eine Prüfung im Grundstudium vor mir, wobei es sich um einen zweten Versuch handelt. Habe ich nach dem zweiten Versuch auch das rEcht auf mündliche Prüfung falls es schief laufen sollte? In der DPO steht ja: "In jeder Wiederholungsprüfung darf für eine schriftliche Prüfungsleistung die Note „nicht
ausreichend“ nur nach mündlicher Ergänzungsprüfung getroffen werden." dabei ist nicht eindeutig definiert ob es sich um eine erste oder zweite prüfung handelt.

Oder ist danach alles vorbei?

Danke euch für die Antwort!
Profil
Verfasst am: 21. 02. 2009 [23:12]
blabla
Dabei seit: 14.09.2007
Beiträge: 14
hey,

also nehmen wir mal an du hast Werkstoffkunde im 1. Semester gehabt und nicht bestanden, dann ist dein 0. Versuch weg. im 2.Semester bestehste dann dein 1. Versuch nicht. Danach musste im 3.Semester dein 2 Versuch schreiben. wenn du den nicht bestehst darfste ca. 2 Wochen nach Aushang der Ergebnisse zur mündlichen Prüfung. Wenn du da wieder nicht bestehst, dann schreibste im 4. Semester nochmal (das ist dann der erste von zwei Jokern), danach würde wieder ne mündliche kommen wie im dritten Semester. Dann könnteste theoretisch im 5. Semester noch den 2. Joker für dies Fach wählen (also wieder schriftlich und mündlich.) und wenn es dann immer noch nicht reicht, dann ist wirklich Feierabend....
so is es zumindest bei Maschbau.
frag doch einfach mal bei deiner fakultät

hoffe das hilft dir ein wenig

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 21.02.2009 um 23:24.]
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